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Bezirksjugendsynode

In der Bezirksjugendsynode (in vielen Bezirken wird sie auch Bezirksvertretung genannt) der Evangelischen Jugend schließen sich die aus den MitarbeiterInnen-Kreisen der Gemeinden gewählten ehrenamtlichen Mitarbeitenden und andere Träger evangelischer Jugendarbeit im Kirchenbezirk zur Wahrnehmung gemeinsamer Verantwortung zusammen. Die Zusammenarbeit mit dem Bezirksjugendpfarrer/der Bezirksjugendpfarrerin und den Bezirksjugendreferenten/Bezirksjugendreferentinnen ist zu gewährleisten.

Die Bezirksjugendsyode (BJS) hat folgende Aufgaben:

  1. Die Beratung im Bezug auf alle Fragen und Aufgaben evangelischer Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk. 
  2. Den Beschluss über geplante Vorhaben und Schwerpunkte evangelischer Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk. 
  3. Die Wahl von VertreterInnen in inner- und außerkirchlichen Gremien (solange nicht Bezirkssynode oder Bezirkskirchenrat zuständig ist.)
  4. Die Wahl des/der ehrenamtlichen Vorsitzenden der BJS und des Leitungskreises. Dazu Wahlleiter zu bestimmen und Vorschläge einzureichen. Die Amtszeit für den Vorsitz der BJS und des Leitungskreises beträgt ein Jahr. 
  5. Die Mitwirkung bei der Einstellung des/der Bezirksjugendreferenten/in und der Berufung des/der Bezirksjugendpfarrers/in. Hierbei muss Einvernehmen mit dem Bezirkskirchenrat und dem Einstellungsträger hergestellt sein. 
  6. Die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts der Hauptamtlichen, des/der Vorsitzenden und des Leitungskreises. 
  7. Den Beschluss einer Geschäftsordnung. 
  8. Die Einberufung einer Gesamtmitarbeiterversammlung bei übergmeindlichen Projekten (z.B. Bezirksjugendtag).