Bezirksjugendsynode
In der Bezirksjugendsynode (in vielen Bezirken wird sie auch Bezirksvertretung genannt) der Evangelischen Jugend schließen sich die aus den MitarbeiterInnen-Kreisen der Gemeinden gewählten ehrenamtlichen Mitarbeitenden und andere Träger evangelischer Jugendarbeit im Kirchenbezirk zur Wahrnehmung gemeinsamer Verantwortung zusammen. Die Zusammenarbeit mit dem Bezirksjugendpfarrer/der Bezirksjugendpfarrerin und den Bezirksjugendreferenten/Bezirksjugendreferentinnen ist zu gewährleisten.
Die Bezirksjugendsyode (BJS) hat folgende Aufgaben:
- Die Beratung im Bezug auf alle Fragen und Aufgaben evangelischer Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk.
- Den Beschluss über geplante Vorhaben und Schwerpunkte evangelischer Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk.
- Die Wahl von VertreterInnen in inner- und außerkirchlichen Gremien (solange nicht Bezirkssynode oder Bezirkskirchenrat zuständig ist.)
- Die Wahl des/der ehrenamtlichen Vorsitzenden der BJS und des Leitungskreises. Dazu Wahlleiter zu bestimmen und Vorschläge einzureichen. Die Amtszeit für den Vorsitz der BJS und des Leitungskreises beträgt ein Jahr.
- Die Mitwirkung bei der Einstellung des/der Bezirksjugendreferenten/in und der Berufung des/der Bezirksjugendpfarrers/in. Hierbei muss Einvernehmen mit dem Bezirkskirchenrat und dem Einstellungsträger hergestellt sein.
- Die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts der Hauptamtlichen, des/der Vorsitzenden und des Leitungskreises.
- Den Beschluss einer Geschäftsordnung.
- Die Einberufung einer Gesamtmitarbeiterversammlung bei übergmeindlichen Projekten (z.B. Bezirksjugendtag).